Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein in der Regel 9-
semestriges (bei einem künstlerischen Fach gelegentlich 12-semestriges) Studium mit einem Studienvolumen von etwa 160 Semesterwochenstunden von mindestens zwei Unterrichtsfächern, wobei fachdidaktische Studien einzubeziehen sind. Das Studium ist auf die wissenschaftliche Breite der jeweils studierten Fächer ausgerichtet und soll die Fähigkeit zur Durchdringung komplexer Sachverhalte und auch zu fachübergreifendem und interdisziplinärem Arbeiten entwickeln. Das Studium schließt mindestens ein mehrwöchiges Schulpraktikum ein. Es soll auch mindestens ein begleitetes didaktisches bzw. fachdidaktisches Praktikum umfassen. Außerschulische Praktika können die Ausbildung ergänzen.
Grundsätze zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Rahmenbestimmungen zu den Prüfungsanforderungen für fast alle Studiengebiete, die als Prüfungsfächer gewählt werden können, sind in Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz festgelegt. Darin sind relativ konkrete Anforderungsprofile vereinbart worden, die in die Prüfungsordnungen der Länder eingegangen sind.
(Quelle: KMK Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland)
Bezeichnungen der Lehrämter in den BundesländernVergleichbare Lehrämter werden in den Bundesländern oft unter verschiedensten Bezeichnungen geführt. Die Kultusministerkonferenz hat eine Tabelle erstellt, die Übersicht verschaffen kann.
Lehrerausbildung in den BundesländernDie Lehrerbildung in der Bundesrepublik Deutschland weist aufgrund der Kulturhoheit der Länder und geschichtlich bedingt einen hohen Diversifizierungsgrad nach Schularten und Schulstufen auf. Die Zuständigkeit für die Lehrerausbildung liegt bei den Kultusministerien der Länder, die die Ausbildung durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen regeln. Die folgenden Seiten bieten länderspezifische Informationen.







