Die Befähigung zu einem sonderpädagogischen Lehramt kann sowohl über das Bestehen der Ersten und Zweiten Staatsprüfung nach einer grundständigen Ausbildung als auch durch ein Zusatzstudium mit Staatsprüfung nach dem Erwerb der Befähigung für ein anderes Lehramt erworben werden. In den Ländern bestehen die beiden Ausbildungen nebeneinander oder als Alternativen.
Nach einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz beträgt die Regelstudienzeit für ein grundständiges Studium höchstens neun Semester mit einem Studienvolumen von höchstens 160 Semesterwochenstunden. Das Studium umfasst erziehungswissenschaftliche sowie fachwissenschaftliche Studien in mindestens einem Unterrichtsfach oder Lernbereich und in der Sonderpädagogik. Das Studium umfasst etwa zur einen Hälfte das Studium der Sonderpädagogik, zur anderen Hälfte das erziehungswissenschaftliche Studium und die unterrichtsfachlichen Studien etwa im Verhältnis 2:3. Didaktische Studien
und Praktika sind integraler Bestandteil des Studiums.
Es sollen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz gehören zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen:
(Quelle: Kultusministerkonferenz: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland)
Studium der Behindertenpädagogik / Sonderpädagogik






